Zertifizierung von Brustschmerz-Ambulanzen (BSA) durch die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V.
Das Zertifizierungsverfahren basiert auf Konsensuspapier der Task Force „Brustschmerzambulanz“ der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. (S. Perings N. Smetak, M. Kelm, U. Gremmler, H. Darius, J. Senges, T. Münzel, E. Giannitsis, H. Katus; Der Kardiologe 2016, 10: 301 – 306).
Die Brustschmerzambulanzen im Rahmen von kardiologischen Praxen, Krankenhäusern und Kliniken werden als Ergänzung und wichtigste Kooperationspartner der klinischen Chest Pain Units (CPUs) im Rahmen eines integrierten regionalen Versorgungskonzeptes für Patienten mit akuter Brustschmerzsymptomatik angesehen. Dabei sollen sie für die ambulante Abklärung diagnostisch unklarer Brustschmerzen zuständig sein und mögliche kardiale oder thorakalvaskuläre Ursachen zeitnah und mit hoher fachlicher Kompetenz abklären.
Ziel der BSAs ist es, Patienten eine strukturierte Sofortabklärung zu bieten.
Aus einer flächendeckenden Vernetzung von Brustschmerzambulanzen und CPUs kann – bei schneller und unverändert optimierter Versorgung akuter Infarkte – eine effizientere und schnellere Versorgung der nicht akut bedrohten Patienten erreicht werden.
Zertifizieren lassen können sich kardiologische Praxen, Krankenhäuser und Kliniken. Wesentliche Voraussetzung ist, dass eine schriftlich fixierte vernetzte Versorgungsstruktur mit der Notfallambulanz eines kooperierenden, invasiv tätigen Krankenhauses beziehungsweise einer CPU besteht. Hierfür müssen definierte Versorgungspfade nachgewiesen werden. Außerdem muss die Brustschmerzambulanz zu den regulären Sprechzeiten (werktags von 8:00–18:00 Uhr) verfügbar sein.